Rechtsprechung
BVerwG, 17.04.1975 - V C 42.72 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 01.10.2007 - 3 B 15.07
Berücksichtigung fiktiver Einkünfte aus einer unentgeltlichen Übertragung von …
6 Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass diese Frage, soweit sie genereller Beantwortung zugänglich ist, bereits seit langem in der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (Urteil vom 17. April 1975 BVerwG 5 C 42.72 Buchholz 427.3 § 261 LAG Nr. 45). - BVerwG, 28.07.1987 - 3 B 16.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach der vom Beteiligten bezeichneten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. auch Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 42.72 - in Buchholz 427.3 § 261 Nr. 45) setzt die Bewilligung von Kriegsschadenrente (Unterhaltshilfe) gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 LAG auch voraus, daß dem Geschädigten nach seinen Einkommensverhältnissen die Bestreitung des Lebensunterhalts nicht möglich oder zumutbar ist. - BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 85.82
Bezügen in Geld - Bezügen in Geldeswert - Fällige Ansprüche
Entsprechend hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 5 C 42.72 - (Buchholz 427.3 § 261 Nr. 45) entschieden, daß ein Anspruchsberechtigter, der auf die zumutbare Erzielung von Einkünften verzichtet, so zu behandeln ist, als ob ihm diese Einkünfte zufließen oder zugeflossen seien.